ALLGEMEINE LIEFER- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DINIAS

Allgemeines

Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von . DINIAS & Part­ ner – Nicole Dietzel“ (nachfolgend DINIAS genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote , Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots von DINIAS durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung . Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Ge­ schäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass DINIAS diese schriftlich anerkennt. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge , Angebote , Lieferungen und Leistungen von DINIAS.

Überlassenes Bildmaterial

    1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher tech­ nischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
    2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von DINIAS gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbild­ werke i.S.v. § 2 Abs.1 Zill1er 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
    3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergü­ ten sind.
    4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum von DINIAS, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleis­ tet wird.
    5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwe­ cken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
    6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen , sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

Nutzungsrechte

    1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur Verwendung für den von ihm angegebenen Zweck.
    2. Ausschließl iche Nutzungsrechte , medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert ver­ einbart werden.
    3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angege­ ben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
    4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung , Vervielfältigung, Verbreitung oder Verö ffentl ichung ist honorar­ pflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von DINIAS.
    5. Veränderungen des Bildmaterials zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von DINIAS gestattet.
    6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
    7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von DINIAS vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

Haftung

DINIAS übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.

Honorare

Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden , bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarüber­ sicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.11I 3. oder 2. AGB . Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten , Reisekosten, erforderli­ che Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden. Das Honorar gemäß V. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen. Sagt der Kunde einen vereinbarten Fototermin später als 24 Stunden vor dessen Beginn ab, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorares sowie 100% der tatsächlich entstandenen Nebenkosten zu.

Sonstiges

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland . Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform . Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz von DINIAS.

DINIAS & Partner, lnh. Nicole Dietzel – Am Holderstrauch 52 – 36041 Fulda